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Sonntag, 5. Februar 2012 
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DIN 5008 von A bis Z - Betreff


Aktuell: Inklusive den letztgültigen Änderungen aus 2005

Die Betreffzeile ist kein Muss. Sie können sie verwenden, wenn es Ihnen sinnvoll erscheint. Folgendes müssen Sie dabei beachten:
  • Die Betreffzeile wird nicht durch das Wort "Betreff", "Betr." oder "Betrifft" oder Ähnliches eingeleitet.


  • Zwischen Betreffzeile und Anrede befinden sich zwei Leerzeilen.


  • Setzen Sie keinen Punkt an das Ende der Betreffzeile. Andere Satzzeichen hingegen, wie zum Beispiel Ausrufezeichen (Wir haben ein ganz besonderes Angebot für Sie!), können Sie verwenden.


  • Der Betreff kann sich über mehrere Zeilen erstrecken.

    Der SekretärinnenBriefeManager empfiehlt: Die Betreffzeile sollte aus optischen Gründen nicht länger als zwei Zeilen sein.


  • Aus optischen Gründen kann die Betreffzeile hervorgehoben werden.


  • Laut DIN können Sie den Betreff farbig oder durch Fettdruck hervorheben.

    Der SekretärinnenBriefeManager empfiehlt: Verwenden Sie in Geschäftsbriefen nur Fettdruck, um die Betreffzeile besonders hervorzuheben.


  • Wenn Sie keine Bezugszeichenzeile verwenden, müssen Sie einen Abstand von zwei Zeilen zum Anschriftfeld (nicht zur Anschrift!) frei lassen.


  • Lassen Sie also nach der neunten Zeile des Anschriftfelds bei fehlender Bezugszeichenzeile noch zwei Zeilen frei, bevor Sie den Betreff schreiben. Bei normalen Anschriften sind dies häufig vier Leerzeilen zwischen der letzten Zeile der Anschrift und der Betreffzeile.
Beispiel:
1
2
3
1
2
3
4
5
6
1
2
3
 
 
 
Frau
Dr. Bettina Schröder
Schulzstraße 12
87653 München
 
 
 
 
Ihr Schreiben vom 24. April 20..


 


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