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Sonntag, 5. Februar 2012 
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DIN 5008 von A bis Z – Unterschrift



Die wichtigsten Regeln für die korrekte Unterschrift auf einen Blick
  • Unterschreiben zwei Personen einen Brief, steht der Name der in der Hierarchie am höchsten stehenden Person auf der linken Seite.

  • Zu einer vollständigen Unterschrift gehört immer der computerschriftliche, ausgeschriebene Vorname, damit der Empfänger weiß, ob er Post von einer Dame oder einem Herrn erhält. Die Unterschrift selbst muss nicht unter Angabe des Vornamens geleistet werden – auch nicht mit der Abkürzung des ersten Buchstabens des Vornamens.

  • Es macht keinen Sinn, bei der Wiederholung des Namens mit dem PC nur den ersten Buchstaben Ihres Vornamens zu nennen. Der ausgeschriebene Vorname ist ein Muss.

  • Besonders stillos ist es, mit „Fr. Schröder“ zu zeichnen, wobei „Fr.“ wohl für „Frau“ stehen soll.

  • Ergänzungen unterhalb der Unterschrift, wie zum Beispiel „Sekretariat“, stehen weder in Klammern noch in Gedankenstrichen. Es reicht die simple Angabe „Sekretariat“.

  • Möglich ist auch zu schreiben: Sekretariat Emil Meier – Geschäftsführer

  • Lassen Sie ausreichend Platz für Ihre Unterschrift oder die Ihres Chefs. Wenn Sie relativ groß unterschreiben, sollte genügend Platz vorhanden sein. Sie sind laut DIN nicht mehr an die früher geltenden drei Leerzeilen zwischen Firmierung und der Wiederholung des Namens per PC gebunden.


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