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Handreichen und Hierarchien: Darf eine Sekretärin einem wichtigen Kunden zuerst die Hand geben?

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Die Gastgeberregel besagt, dass Gastgeber ihre Gäste begrüßen und ihnen die Hand geben. Doch gilt diese Regel auch für Sie als Sekretärin?

Die Antwort des großen Knigge lautet:

Ja, sofern Sie als Sekretärin nicht als „kleine graue Maus“, sondern als Mitgastgeberin auftreten. Verstehen sie sich selbst als verantwortlich und gehen offen und selbstbewusst auf den Kunden zu, ist ein Handschlag angemessen.


  • „Es freut mich, Sie – auch im Namen von Herrn Wichtig – bei uns zu begrüßen. Herr Wichtig ist gleich bei Ihnen, bitte nehmen Sie schon einmal Platz.“

  • „Wie schön, dass Sie wieder einmal unser Gast sind, Herr Kunde. Ich gebe Herrn Wichtig Bescheid. Er kommt sofort zu Ihnen.“
Fühlen Sie sich als Sekretärin unsicher und treten lediglich als Botin auf, ist der Handschlag unangemessen.


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